BLS FFP2 - Europäische Atemschutzmasken gemäß EN 149
Partikelfiltrierende FFP2 Halbmasken, im allgemeinen auch FFP2 Masken genannt, müssen innerhalb der EU der europäischen Norm EN 149 entsprechen.
Als Persönliche Schutzausrüstung (PSA) der höchsten Kategorie III müssen diese Produkte über eine Baumusterprüfung und Zertifizierung durch eine zugelassene "Benannte Stelle" (Notified Body) verfügen. Die Prüfungen müssen in zertifizierten Laboren durchgeführt werden und den Anforderungen der europäischn Norm EN 149 entsprechen.
Damit unterscheiden sich die FFP Masken von Masken z.B. nach dem chinesischen Standard KN 95 oder dem amerikanischen N 95, die nach anderen Vorgaben getestet werden müssen.
Auf Basis der Anforderungen der Norm EN 149 an die minimale Filtereffizienz werden FFP Masken in 3 Leistungsklassen eingeteilt.
Die FFP2-Masken müssen dabei folgende Mindestwerte erreichen:
Typ | Minimale Filtereffizienz | Max. nach innen gerichtete Leckage (Mittelwert) |
FFP1 | 78% | 22% |
FFP2 | 92% | 8% |
FFP3 | 98% | 2% |
Gleichzeitig darf für den Einsatz von FFP2 Masken die maximale Schadstoffkonzentration den Wert des Arbeitsplatzgrenzwertes um maximal das 12-fache überschreiten. Bei höheren Konzentrationen muss z.B. eine FFP3 Atemschutzmaske getragen werden.
FFP2 Atemschutzmaske 670 / 680
Faltbare FFP 2 Masken mit und ohne Ventil vom Typ 670 / 680
FFP2 Atemschutzmaske 512 / 522
Leichte, faltbare FFP2 Maske mit und ohne Ventil im Vertikal-Design
Leichte, faltbare FFP2 Maske ohne Ventil im Entenschnabel-Design